Gemäß der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben die Universitäten die Strukturen, Verfahren und Qualitätsstandards für Tenure-Track-Professuren satzungsförmig zu regeln. Alle geförderten Hochschulen wurden dem gerecht und erfüllen dieses Kriterium seit 2018 (erste Bewilligungsrunde) bzw. 2019 (zweite Bewilligungsrunde). Über die untenstehenden Links gelangen Sie zu den Satzungen der einzelnen Hochschulen.