Die Tenure-Track-Professur

Der Weg zu einer Lebenszeitprofessur innerhalb des deutschen Wissenschaftssystems galt bisher – insbesondere im internationalen Vergleich – als langwierig und unsicher. Aus diesem Grund haben Bund und Länder am 16. Juni 2016 das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen.

 

 

Ziel ist die dauerhafte Etablierung der Tenure-Track-Professur als eigenständiger Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur.

Tenure Track-Professuren sind ein Mittel, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine verlässliche berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig das gesamte Wissenschaftssystem durch größere Planbarkeit zu stärken. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt, erhält aber – nach erfolgreicher Bewährungsphase (sog. Tenure Track) – unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Durch das Bund-Länder-Programm ist garantiert, dass Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber an den geförderten Universitäten eine angemessene Anfangsausstattung erhalten und bereits in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere selbstständige Forschung und Lehre betreiben können.

Ob die Bewährungsphase erfolgreich war oder nicht, wird durch ein Evaluationsverfahren überprüft. Die Entscheidung für oder gegen eine Entfristung wird hierbei ausschließlich auf Grund der Qualität und Leistung der Tenure-Track-Professorin oder des Tenure-Track-Professors gefällt. Finanzielle oder strategische Aspekte dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Die Tenure-Track-Professur bietet der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber somit frühzeitige Planungssicherheit für den eigenen Karriereweg.

Bund und Länder haben die Anforderungen an die Tenure-Track-Professur in § 4 der Verwaltungsvereinbarung  zum Programm klar definiert und geregelt.

Auszug aus der Verwaltungsvereinbarung

§ 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

(1) Folgende Anforderungen und Merkmale sind mit der Tenure-Track-Professur verbunden:

 

  • Die Strukturen, Verfahren und Qualitätsstandards für Tenure-Track-Professuren sind satzungsförmig zu regeln,
  • Tenure-Track-Professuren sind auf eine Dauer von bis zu sechs Jahren befristet. § 3, Nummer 1, Sätze 2 bis 4 bleiben davon unberührt. Sie können in W 1 oder W 2 ausgewiesen werden,
  • die Stellenausschreibung erfolgt in der Regel international und unter Hinweis auf die vorgesehene Tenure-Track-Zusage, die nicht unter Stellenvorbehalt1 steht,
  • Bewerberinnen und Bewerber auf eine Tenure-Track-Professur sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig gewesen sein,
  • die Besetzung von Tenure-Track-Professuren verlangt ein reguläres, qualitätsgesichertes Berufungsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren, bei dem international ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter beteiligt werden. Wenn dies vom fachlichen Profil der Professur her geboten erscheint, sind auch ausländische Gutachterinnen und Gutachter zu beteiligen,
  • Inhaber von Positionen mit Tenure Track nehmen ihre Aufgaben als Professorinnen und Professoren in Forschung und Lehre selbständig wahr. Daher ist die Tenure-Track-Professur mit einer angemessenen Ausstattung verbunden und
  • der Übergang auf eine dauerhafte Professur setzt eine erfolgreiche, qualitätsgesicherte Evaluierung nach bei Berufung klar definierten und transparenten Kriterien voraus. Die Evaluierung dient der Überprüfung, ob die bei der Berufung definierten Leistungen erbracht wurden und ob die für die jeweilige dauerhafte Professur notwendige fachliche und pädagogische Eignung vorliegt. Zur Orientierung über den weiteren Karriereweg kann eine Zwischenevaluierung vorgesehen werden. Die für Berufungsverfahren geltenden Qualitätsstandards sind auf die Evaluierung zu übertragen.
(2) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion bereits auf dem Karriereweg zur Professur befinden, sollen bei der Besetzung von Tenure-Track-Professuren adäquat berücksichtigt werden. Erforderlich ist in jedem Fall die erfolgreiche Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Berufungsverfahren für eine Tenure-Track-Professur, wie es in Absatz 1 dargelegt ist. Das weitere Verfahren regeln die Universitäten in eigener Verantwortung. Sie beachten dabei die Grundsätze, die in Absatz 1 dargelegt sind.

1 Der Verzicht auf einen Stellenvorbehalt bedeutet, dass die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur nicht – zusätzlich zur erfolgreichen Evaluierung – auch davon abhängig ist, dass zum Zeitpunkt des Auslaufens der Tenure-Track-Professur eine freie Lebenszeitstelle an der Hochschule zur Verfügung steht. Erfolgt die Tenure-Track-Zusage unter Stellenvorbehalt, liegt eine bloße Tenure-Track-Option vor, die in diesem Programm nicht gefördert wird.