Zweiter Monitoringbericht zum Tenure-Track-Programm

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat den zweiten Monitoringbericht zum Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses veröffentlicht. Der Monitoringbericht 2023 liefert fundierte statistische Daten zum aktuellen Stand der Etablierung des neuen Karrierewegs der Tenure-Track-Professur in Deutschland.

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Bund und Länder haben sich zu Beginn des Tenure-Track-Programms auf ein umfassendes Monitoring verständigt und zu jedem der Programmziele mehrere Kriterien für die Analyse und Bewertung der Programmergebnisse abgeleitet. Im Monitoringbericht 2023 werden die Daten zu diesen Kriterien zum zweiten Mal  ausgewertet.

Der Monitoringbericht gibt auf Basis hochschulstatistischer Daten einen Überblick über die Etablierung der Tenure-Track-Professur an antragsberechtigten Universitäten in Deutschland, u. a. zur Erhöhung der Anzahl der Tenure-Track-Professuren, zu den Wertigkeiten der Tenure-Track-Professuren (W1 oder W2), zum steigenden Anteil der Tenure-Track-Professuren an den neu besetzten Professuren und zum durchschnittlichen Alter bei Berufung auf eine Tenure-Track-Professur.

Im Monitoringbericht werden darüber hinaus Daten zu den Ausschreibungen, Bewerbungen und Besetzungen der im Programm bewilligten Tenure-Track-Professuren ausgewertet. Darunter finden sich z. B. Darstellungen des Frauenanteils unter den Bewerbungen und Besetzungen sowie der Anzahl und Anteile von Bewerbungen aus dem In- und Ausland.

Auch Angaben zur Ausstattung der besetzten Tenure-Track-Professuren werden im Monitoringbericht strukturiert dargestellt, darunter die Zahl an wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Höhe des jährlichen Budgets und die Höhe der einmaligen Investitionsmittel.

Nicht zuletzt enthält der Monitoringbericht auch eine systematische Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Schaffung von Tenure-Track-Professuren in den Ländern, die auch die konkreten Fundstellen im jeweiligen Landesrecht umfasst. Ergänzt wird diese Darstellung im Bericht durch Daten zu den Tenure-Track-Satzungen der geförderten Universitäten.

Hintergrund:

Die Verwaltungsvereinbarung des Tenure-Track-Programms von Bund und Ländern sieht vor, dass das Programm hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Programmziele durch ein programmbegleitendes Monitoring bewertet wird und entsprechende Berichte dazu vorgelegt werden. Der durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz veröffentlichte Bericht ist der zweite, der nächste wird im Jahr 2026 vorgelegt werden.