Mit der Bewerbung im Rahmen des Tenure-Track-Programms des BMBF und der in Verbindung damit beschlossenen Bereitstellung umfangreicher eigener Haushaltsmittel für weitere Tenure-Track-Professuren beabsichtigt die UHH für den wissenschaftlichen Nachwuchs neben dem bislang dominierenden Karrieremuster „Fördern – Qualifizieren – Wechseln“ nun in breitem Umfang das Prinzip „Holen – Fördern – Halten“ zu etablieren und in ihrer künftigen Personal- und Strukturentwicklung fest zu verankern. Die UHH folgt damit dem Votum des Wissenschaftsrats, Karriereziele und -wege zu professionalisieren, Karriereeinstiege und Übergänge (innerhalb und außerhalb von Universitäten) transparenter zu gestalten und verlässlich planbare Aufstiegsmöglichkeiten vorzusehen.
Die UHH hat 2014, überarbeitet in 2018, eine Satzung zur Durchführung des Tenure-Track-Verfahrens mit klar definierten Prüfungs- und Bewertungskriterien erlassen, die alle vom BMBF vorgegebenen Anforderungen des Tenure-Programms erfüllt. So steht für jede der ausgeschriebenen Tenure-Track-Professuren zur Verstetigung eine Lebenszeitprofessur zur Verfügung. Ziel ist es, Denomination der Professuren, Berufungsverfahren sowie die Begleitung und Betreuung der Stelleninhaberinnen und -inhaber einschließlich der Evaluations- und Auswahlprozesse so sorgfältig, qualitätsgesichert und verantwortungsvoll zu gestalten, dass die Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren mit der Erfüllung der hohen Leistungsanforderungen beste Chancen haben, die abschließende Evaluation zu bestehen und auf eine Lebenszeitprofessur berufen zu werden.
Die UHH nimmt das Förderangebot des BMBF zugleich als Chance wahr, die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Karrierewege ergebnisoffen zu vergleichen und zu prüfen, inwieweit sich das Tenure-Track-Prinzip auf Dauer bewährt – für den wissenschaftlichen Nachwuchs wie auch mit Blick auf die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der UHH.