Die Tenure-Track-Professur ist ein attraktiver Karriereweg für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Weg zur Dauerprofessur. Schon bei der Bewerbung gibt es die Zusage, nach einer erfolgreichen Evaluation in spätestens sechs Jahren auf eine Lebenszeitprofessur überzugehen – unabhängig von der Stellensituation an der Hochschule.
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Voraussetzungen, Besetzung, Ablauf und Evaluation der Tenure-Track-Professur sind klar definiert und machen den Karriereweg transparent und gut planbar.
Zunächst wird die Tenure-Track-Professur von einer Universität befristet mit einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler besetzt, meist für sechs Jahre. Nach einer Bewährungsphase mit einer erfolgreichen Evaluation, dem so genannten Tenure Track, erfolgt der Übergang auf eine Lebenszeitprofessur.
Stellenausschreibung Stellenausschreibungen für Tenure-Track-Professuren erfolgen in der Regel international. Die Professuren sind in der Regel auf sechs Jahre befristet (siehe Abschnitt Tenure-Track-Phase) und in den Besoldungsgruppen W1 oder W2 ausgewiesen. Die Besoldung ist in Deutschland das monatliche Einkommen von Beamten. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren bestehen die Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 (siehe Exkurs). |
Berufungsverfahren Kandidatinnen und Kandidaten müssen ein reguläres und qualitätsgesichertes Berufungsverfahren, d.h. einen an deutschen Hochschulen üblichen Auswahlprozess, absolvieren. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden Leistungen definiert, die später evaluiert werden und für den Übergang auf eine Lebenszeitprofessur erbracht sein müssen. Wer bereits auf dem Karriereweg zur Professur ist, kann sich auch auf Tenure-Track-Professuren bewerben, muss aber ebenso ein Berufungsverfahren durchlaufen. Die Details ihrer Berufungsverfahren regeln die Hochschulen in ihren Satzungen. |
Tenure-Track-Phase Die Tenure-Track-Phase ist als Bewährungsphase in der Regel auf sechs Jahre befristet, kann bei Arbeit in Teilzeit und in Elternzeit aber verlängert werden. Schon in dieser Phase erhalten Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren einen Professorentitel und gehen Aufgaben und Pflichten einer regulären Professur nach. Sie bekommen eine angemessene Ausstattung, werben aber auch Forschungsgelder von Dritten, zusätzlich zur universitätseigenen Grundausstattung (sog. Drittmittel) ein. |
Evaluierung Zum Ende der Tenure-Track-Phase wird ein transparent gestaltetes Evaluationsverfahren durchgeführt. Zum Teil gibt es schon nach drei Jahren eine Zwischenevaluation. Manchmal sind eine vorzeitige Evaluation und damit verbunden eine vorzeitige Berufung auf eine Lebenszeitprofessur möglich. Evaluiert wird, ob die bei der Berufung definierten Leistungen erbracht wurden. Die Entscheidung für oder gegen eine Verstetigung fällt ausschließlich auf Grundlage der Leistung, vor allem in Forschung und Lehre. Je nach Bundesland und Hochschule können auch Leistungen in der akademischen Selbstverwaltung oder Drittmitteleinwerbung Evaluationskriterien sein. |
Übergang zur Lebenszeitprofessur Wenn die Evaluierung erfolgreich war, erfolgt der Übergang auf die Lebenszeitprofessur. Finanzielle oder strategische Überlegungen der Hochschulen dürfen dabei keine Rolle spielen, ebenso wenig, ob eine freie Lebenszeitstelle an der Hochschule zur Verfügung steht. |
Die Tenure Track-Professur ist einer von mehreren möglichen Wegen zur Lebenszeitprofessur in Deutschland. Andere Optionen sind die Juniorprofessur, die Nachwuchsgruppenleitung oder die Habilitation. Der wissenschaftliche Karrierepfad nach der Promotion führt über verschiedene Phasen, die hier erläutert werden.
Diese Phasen definiert der „Europäische Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa“ über eine Nomenklatur von R1 bis R4.
Wege zur Professur In der Post-doc-Phase R3 haben Forschende verschiedene Möglichkeiten, sich für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. |
Juniorprofessur Juniorprofessorinnen und -professoren sind für drei Jahre mit Option auf drei Jahre Verlängerung zu Beamten auf Zeit ernannt oder als Tarifbeschäftigte befristet angestellt. Voraussetzungen für die Juniorprofessur sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit. Je nach Landesrecht kann die Juniorprofessur die Habilitation als Voraussetzung für eine Lebenszeitprofessur ersetzen. Juniorprofessuren können auch mit Tenure Track ausgeschrieben werden. |
Nachwuchsgruppenleitung Als Leitung einer Arbeitsgruppe mit Promovierenden, studentischen Mitarbeitenden und gegebenenfalls auch technischem Personal können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel fünf Jahre eigenständig forschen, ausgestattet mit einem angemessenen Budget und einer guten Infrastruktur. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe führt jedoch in der Regel nicht direkt zu einer Lebenszeitprofessur. |
Habilitation Die Habilitation ist im deutschsprachigen Raum der klassische Weg zur Professur. Wer die Habilitation erfolgreich meistert oder sogenannte habilitationsäquivalente Leistungen erbringt, hat bewiesen, dass er oder sie sein Fach thematisch, methodisch und pädagogisch beherrscht, und bekommt die Lehrbefähigung. Nach der Habilitation führt erst die erfolgreiche Bewerbung an einer Hochschule zu einer Lebenszeitprofessur. |
Tenure-Track-Professur Die Tenure-Track-Professur ist ein planbarer, zusätzlicher Weg zur Lebenszeitprofessur. Die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler wird zunächst von einer Universität auf Zeit beschäftigt. Im Unterschied zu anderen befristeten Professuren beinhaltet die Tenure-Track-Professur die Zusage, nach einer erfolgreichen Tenure-Evaluation in eine Lebenszeitprofessur (Besoldungsgruppe W2 oder W3 oder äquivalentes Gehalt) übernommen zu werden, ohne weitere Ausschreibung. |
Lebenszeitprofessur Unter einer Lebenszeitprofessur wird in Deutschland verstanden, dass ein Professor oder eine Professorin Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit ist oder aber in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis aufgenommen wird. Auf Lebenszeit bedeutet, dass eine einmal zum Beamten ernannte oder entfristete Person nicht ohne Weiteres wieder aus dem Dienst entlassen werden kann. Weitere Pluspunkte des Beamtenstatus sind eine attraktive Besoldung und eine gute Altersvorsorge. |
Verbeamtung von Tenure-Track-Professorinnen und Professoren Die Verbeamtung von Professorinnen und Professoren ist eine Besonderheit des deutschen akademischen Systems. Bereits bei Berufung können Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren auf Zeit verbeamtet werden. Bei einer positiven Evaluation und der Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur erfolgt dann die Verbeamtung auf Lebenszeit. Verbeamtungen von Professorinnen und Professoren sind nur an staatlichen Hochschulen möglich. Verbeamtete Professorinnen und Professoren erhalten kein Gehalt, sondern werden besoldet. Die Besoldungsstufen von Professuren in Deutschland sind in den sogenannten W-Stufen (W1 bis W3) geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Verbeamteten Professorinnen und Professoren steht nach Erreichen des Pensionsalters eine Pension zu, die in der Regel höher ausfällt als vergleichbare Renten, die sich aus einem Angestelltenverhältnis ergeben. |
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